AGB
1. Geltungsbereich
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Art. 1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kurse, Instruktionen, Fahrtrainings, Reise-Events und Veranstaltungen, die der Automobilclub der Schweiz, Sektion Zürich (nachfolgend «ACS») unter der Bezeichnung ACS Trophy (nachfolgend «Veranstaltung») durchführt.
Anmeldung, Leistung und Zahlung
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2. Anmeldung, Leistung und Zahlung
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Art. 2
Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer*innen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben sowie vorbehaltslos zu akzeptieren. ACS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Art. 3
Die Anmeldung kann schriftlich via Online-Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist persönlich und verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen eine schriftliche Bestätigung des ACS.
Art. 4
Die vertragliche Leistung des ACS sowie die Preise (die «Teilnahmegebühren») ergeben sich aus dem Veranstaltungsangebot. Die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer*innen ist beschränkt.
Art. 5
Die Teilnahmegebühr ist gegen Rechnung zu bezahlen und hat innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung beim ACS einzugehen, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung. Geht die Teilnahmegebühr nicht vor Veranstaltungsbeginn beim ACS ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
3. Teilnahmebedingungen
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Art. 7
Die Teilnehmer*innen haben pünktlich am Veranstaltungsort zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Art. 8
Zur Teilnahme werden nur Personenwagen zugelassen. Zweiräder, Wohnmobile und Wohnwagen sind nicht gestattet. Der ACS bzw. seine Hilfspersonen können vor Ort entscheiden, ob ein Fahrzeug zur Veranstaltung zugelassen wird.
Art. 9
Grundsätzlich wird die Veranstaltung mit dem eigenen bzw. mit einem durch die Teilnehmer*innen mitgebrachten Fahrzeug absolviert. Die Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie auf dem mitgebrachten Fahrzeug fahrberechtigt sind.
Art. 10
Das für die Veranstaltung eingesetzte Fahrzeug muss zugelassen, eingelöst und verkehrssicher sein. Die im Veranstaltungsangebot vorgegeben Bestimmungen sind strikte zu befolgen.
Art. 11
Die Teilnehmer*innen verfügen über einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Kategorie sowie einen gültigen Fahrzeugausweis und sind mit ihrem Fahrzeug in der Schweiz fahrberechtigt.
Art. 12
Der ACS behält sich vor, Teilnehmer*innen, deren Fahrzeuge, Fahrbefähigung oder Ausrüstung nicht den vorausgesetzten, technischen, vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entsprechen, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Art. 13
Teilnehmer*innen können zudem ohne Kostenrückerstattung ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht an die Anweisungen des ACS und seinen Hilfspersonen halten, gegen Verkehrs- oder Veranstaltungsregeln verstossen oder sich in einem fahrunfähigen Zustand befinden (Drogen, Alkohol, etc.).
4. Versicherung und Haftungsausschluss
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Art. 14
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen; jede*r Teilnehmer*in ist dafür verantwortlich, sich gegen alle möglichen Schäden zu versichern, die ihm/ihr durch die Teilnahme entstehen könnten. Den Anweisungen des ACS und seinen Hilfspersonen ist Folge zu leisten.
Art. 15
Die Haftung des ACS und seiner Hilfspersonen für Schäden, die den Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, wird ausgeschlossen. Der ACS und seine Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Personenschäden oder Schäden am Fahrzeug, die während der Veranstaltung entstehen. Ebenso wird keine Haftung übernommen für andere Schäden wie bspw. witterungsbedingte Schäden oder Diebstahl an eingebrachten Gegenständen.
Art. 16
Für Schäden, die am Veranstaltungsgelände oder am Eigentum des ACS entstehen, behält sich der ACS alle seine Rechte vor, insbesondere den Regress und gegebenenfalls das Ergreifen des Rechtswegs gegen die verursachenden Teilnehmer*innen.
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5. Verschiebung, Absage, Unterbruch oder Abbruch
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Art. 17
Der ACS behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus technischen, organisatorischen,
sicherheits-, witterungsbedingten, anderen
unvorhergesehenen Gründen oder wegen zu wenig Anmeldungen abzusagen. Die Minimum Anzahl teilnehmender Fahrzeuge beträgt 35 Personenwagen. In diesem Fall werden den Angemeldeten bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückbezahlt.
Art. 18
Bei Unterbruch oder Abbruch der Veranstaltung aus technischen, organisatorischen, sicherheits-, witterungsbedingten oder anderen unvorhergesehenen Gründen und ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des ACS besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr noch auf Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung.
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6. Annullierungsbedingungen
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Art. 19
Eine Abmeldung durch die Teilnehmer*innen hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Frist beginnt am Empfangsdatum der Abmeldung. Die Teilnahmegebühr wird wie folgt zurückerstattet:
– Bei einer Abmeldung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist die Annullierung kostenlos und die gesamte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.
– Bei einer Abmeldung zwischen 29 und 11 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die Hälfte der Teilnahmegebühr als Unkostenbeitrag zu bezahlen, die andere Hälfte wird zurückerstattet.
– Bei einer kurzfristigen Annullierung (weniger als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn) oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr geschuldet.
Massgebend ist das Datum des Eingangs der Abmeldung per E-Mail beim ACS. Die Teilnehmer*innen sind für den rechtzeitigen Eingang der Abmeldung beim ACS beweispflichtig.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
7. Datenschutz und Urheberrechte
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Art. 21
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen des ACS unterliegt der Datenschutzerklärung des ACS. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang des ACS mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit Veranstaltungen des ACS und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie und an wen sie weitergegeben werden können und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist unter acs.ch/de/datenschutz online abrufbar. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer*innen die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.
Art. 22
Mit ihrer Anmeldung willigen die Teilnehmer*innen ein, dass Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, auf den Websites und den Social-Media-Kanälen des Automobil Club der Schweiz sowie der ACS Sektion Zürich publiziert und/oder in Broschüren und/oder anderen Publikationen verwendet werden können und somit für Dritte ersichtlich sind.
Art. 23
Der ACS behält sich vor, Bild-, Ton- und/oder
Videoaufnahmen durch Teilnehmer*innen vor und/oder während der Veranstaltung einzuschränken.
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8. Schlussbestimmungen
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Art. 24
Der ACS behält sich vor, das Veranstaltungsprogramm, die Preise und die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version.
Art. 25
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem ACS und der ACS Sektion Zürich ist ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, anwendbar.
​Art. 26
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie der Veranstaltung ist der Sitz der Zentralverwaltung des ACS oder Sitz der ACS Sektion Zürich.